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   VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83   

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https://dejure.org/1984,5169
VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83 (https://dejure.org/1984,5169)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.1984 - 20-VII-83 (https://dejure.org/1984,5169)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 1984 - 20-VII-83 (https://dejure.org/1984,5169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Grenzen staatlicher Förderung von Privatschulen; Förderung neu gegründeter Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1892 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Der weite Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (vgl. VerfGH 29, 33/37; 36, 25/36 f.; BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Derartige verfassungsrechtliche Wertentscheidungen können nicht nur als Absage an staatliche Eingriffe in den genannten Bereich aufgefaßt werden; sie können den Staat auch verpflichten, schützend und fördernd einer Aushöhlung der Freiheitsgarantie vorzubeugen (BVerfGE 35, 79/114).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Auch bei Regelungen der Privatschulförderung können die jeweiligen Haushaltsgegebenheiten nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 33, 303/333 ff. ).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Die Bayerische Verfassung hat der Privatschule auch dort, wo sie als Ersatzschule im Wettbewerb mit der öffentlichen Schule steht, eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung gesichert und ihr einen Bereich belassen, in dem sie Unterricht frei von staatlichem Einfluß eigenverantwortlich gestalten und prägen kann (VerfGH 36, 25/35 ; BVerfGE 34, 165/197 .
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Mit dieser Gründungsfreiheit ist zugleich eine Garantie der Privatschule als Institution verbunden, welche der Privatschule verfassungskräftig eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung sichert (VerfGH 36, 25/34 f. ; BVerfGE 27, 195/200 f. ; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 1978, RdNrn. 2 und 3 zu Art. 134 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.01.1983 - VerfGH 6/82

    Haushaltsfinanzierungsgesetz 1981 nichtig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83
    Die Frage, ob das Grundrecht der Privatschulfreiheit nur als Abwehrrecht anzusehen ist oder ob es dem einzelnen Privatschulunternehmer auch einen unmittelbar auf der Verfassung beruhenden Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Staat gewährt, weil andernfalls die Unterhaltung der Privatschule ohne unzumutbare finanzielle Belastung der Privatschulbenutzer nicht möglich wäre, ist in Rechtsprechung und Schrifttum lebhaft umstritten (vgl. z. B. BVerwGE 23, 347 ff. ; 27, 360 ff. sowie weitere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Buchholz, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 11 Nrn. 6 , 8 , 14 , 15 und 17 zu Art. 7 Abs. 4 GG; VGH n. F. 16, 31/37; VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl. 1983, 223 ; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Aufl. 1976, Seite 441 f.; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, RdNr. 86 a zu Art. 7; Müller, Das Recht der freien Schule nach dem Grundgesetz, 2. Aufl. 1982, Seite 415 f., 453 f.; Weber, NJW 1966, 1798; Menger, VerwArch.
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen

    Hinsichtlich des bayerischen Verfassungsrechts habe dies der Bayerische Verfassungsgerichtshof bindend entschieden (Entscheidung vom 7. November 1984 - Vf 20 VII/83 - NVwZ 1985, 481>).
  • VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768

    Staatlich anerkannte Ersatzschulen haben keinen Anspruch auf Bezuschussung des

    Ein verfassungsunmittelbarer Anspruch der einzelnen privaten Ersatzschule auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe, gar noch in bestimmter Höhe, besteht nicht (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 6 C 18.10; BayVerfGH, E.v. 7.11.1984 - Vf. 20-VII-83 - BayVerfGH n.F. 37, 148).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95

    Normenkontrollverfahren gegen nordrhein-westfälisches Haushaltsgesetz 1995

    Ob dem Bepackungsverbot gleichwohl als ungeschriebener Grundsatz des Haushaltsrechts Verfassungsrang zukommt (so Giesen/Fricke, aaO, Art. 81 LV Rdnr. 38; anderer Ansicht: Geller/Kleinrahm, Die Verfassung des Landes NRW, 3. Auflage, Loseblatt, Art. 81 Anm. 5; von Portatius, Das haushaltsrechtliche Bepackungsverbot, 1975, S. 52 f.; für die bayerische Verfassung: BayVerfGH, NVwZ 1985, 481, 484; Nawiasky/Gerner/Knöpfle/Leusser/Schweiger/ Zacher, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 78 Rdnr. 4; Meder, Handkommentar zur Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Auflage 1992, Art. 78 Rdnr. 6), kann der Verfassungsgerichtshof offenlassen.
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 102.86

    Umfang der sozialstaatlichen Pflicht zur Förderung und zur Erhaltung des privaten

    Hinsichtlich des bayerischen Verfassungsrechts habe dies der Bayerische Verfassungsgerichtshof bindend entschieden (Entscheidung vom 7. November 1984 - Vf 20 VII/83 - NVwZ 1985, 481>).
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